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Das Schutzkonzept

Schutzkonzept

„Wir brauchen kein Schutzkonzept! Wir kennen uns alle und so etwas passiert bei uns nicht“.                                                                                                                 Gerne möchten wir  diesen Aussagen zustimmen, jedoch sprechen die Statistiken dagegen: 
70% der Fälle sexualisierter Gewalt finden in Familien oder im direkten sozialen Umfeld statt. Kinder und Schutzbefohlene sind durch ihnen nahestehende Personen gefährdet.

Warum beginnt der Schutzkonzept-Artikel mit so einem niederschmetternden Fakt? 
Weil es unser Ziel ist, dass wir uns als Gemeinde einen Rahmen geben, in dem wir alle sicher sind und uns frei entfalten können. Dieser Schutz gilt allen Menschen in unserer Gemeinde. Schutzbefohlene sind nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern alle Menschen, jeden Alters und jeden Geschlechts.

Mit diesem Artikel geben wir allen Gemeindegliedern wichtige Handwerkzeuge mit:

  • das Schutzkonzept der Gemeinde
  • den Interventionsplan
  • die Selbstverpflichtung
  • die Vertrauensperson 

Das Schutzkonzept der Gemeinde beschreibt die zwei Säulen der Gemeindearbeit: Prävention und Intervention. Die Präventionsarbeit der Gemeinde nimmt 10 verschiedene Themen auf. Sie reicht von der Selbstverpflichtung bis hin zu Fortbildungen. 

Ziel dieser Fortbildungen ist eine Sensibilisierung für das Thema. Die Intervention orientiert sich am Interventionsplan und basiert z.B. auf Themen wie dem Beschwerdemanagement.

Der Interventionsplan  dient als Handlungsleitfaden, was im Falle vermuteter sexualisierter Gewalt in der Arbeit mit Schutzbefohlenen im Kirchenkreis Niederberg geschehen muss. 
Der Interventionsplan ist der Rahmen für die Einschätzung der Gefahrenlage, die Krisenintervention und die Koordination des Verfahrens. Dabei steht der Opferschutz besonders im Fokus.

 

Die Selbstverpflichtung ist ein Instrument, mit dem Unterzeichnende anerkennen, dass die Arbeit mit Schutzbefohlenen im Auftrag und Angesicht Gottes geschieht.  Mit der Unterzeichnung der einheitlichen Selbstverpflichtungserklärung bestätigen alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden die Einhaltung der Regeln. Als Beispiel stellen wir einen Link auf die Selbstverpflichtung des Verfahrensverantwortlichen Marcus Sarnoch zur Verfügung.

Die Vertrauensperson, Sonja Christine Neuroth, Telefon 0157 839 88604, E-Mail sonja_christine.neuroth@ekir.de ist vom Kreissynodalausschuss beauftragt worden und ist nicht bei der Kirche angestellt. Sie agiert unabhängig. Ihre Aufgabe ist es, Betroffenen sexualisierter Gewalt beratend zur Seite zu stehen und bei Verdachtsfällen das weitere Vorgehen einzuleiten. Sie hilft bei der Einschätzung und begleitet weitere Schritte zur Beratung durch die landeskirchliche Stabsstelle Aufarbeitung, zur Meldestelle in der EKIR oder zur Polizei.                                                                                                                                                        Auch Menschen, die sexualisierte Gewalt vermuten bzw. beobachten, wenden sich für eine erste Einschätzung ebenfalls an die Vertrauensperson. 

Falls Sie über die hier zur Verfügung gestellten Informationen hinaus Fragen und Anliegen zu unserem Schutzkonzept der Evangelischen Gemeinde Heiligenhaus haben, können Sie sich an einen der beiden Verfahrensverantwortlichen aus dem Kreis des Presbyteriums, Birgit Bahr und/oder Marcus Sarnoch, wenden. In der Hoffnung, dass wir das Schutzkonzept nie brauchen werden:

Birgit Bahr und Marcus Sarnoch 

 

Ev. Kirchengemeinde Heiligenhaus

Hauptstraße 206

42579 Heiligenhaus

 

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